Rechtsprechung
   BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 156/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29793
BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 156/09 (https://dejure.org/2010,29793)
BPatG, Entscheidung vom 06.07.2010 - 27 W (pat) 156/09 (https://dejure.org/2010,29793)
BPatG, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 27 W (pat) 156/09 (https://dejure.org/2010,29793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,29793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "experimenta" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "experimenta" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 156/09
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass die Verbraucher sie als Unterscheidungsmittel verstehen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 156/09
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Sicht des normal Informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 24 - SAT 2).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 156/09
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 f. - BioID; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 156/09
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Verbraucher ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so aufnehmen, wie es ihnen entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdn. 53 - Henkel).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 156/09
    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 - Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 156/09
    Voreintragungen - selbst identischer Marken - führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitsatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben (vgl. z. B. BGH BlPMZ 1998, 248 - Today BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 156/09
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass die Verbraucher sie als Unterscheidungsmittel verstehen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 156/09
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 f. - BioID; BGH GRUR 2006, 850 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 156/09
    Voreintragungen - selbst identischer Marken - führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitsatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben (vgl. z. B. BGH BlPMZ 1998, 248 - Today BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht